Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VTK Media
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (AG) und VTK Media.
2. Mit Erteilung eines Auftrages oder einer Anfrage erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung VTK Media.
II. Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch VTK Media zustande.
2. Der Leistungsumfang ist aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag ersichtlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
3. Im Falle notwendiger Abweichungen nach Vertragsschluss wird der AG umgehend in Schriftform informiert.
III. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte verbleiben bei VTK Media.
2. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers ist auf den jeweiligen Auftrag beschränkt.
3. Die Nutzung des Konzepts und der Präsentation durch den AG oder Dritte ist untersagt.
IV. Anfallende Kosten und Anmeldegebühren
1. Der Auftraggeber trägt alle öffentlichen Abgaben und Gebühren.
2. Der Betrag für das Projekt muss vom AG fristgerecht zur Verfügung gestellt werden.
3. Zahlungen sind wie folgt zu leisten: 80% nach Auftragserteilung, der Restbetrag ist binnen einer Woche nach Abschlussrechnung fällig.
4. Originalrechnungen müssen nicht ausgehändigt werden, der AG hat jedoch das Recht auf Einsicht.
V. Verzug
1. Bei Zahlungsverzug hat VTK Media Anspruch auf Zinsen in Höhe von 40% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
2. Höhere Verzugsschäden können geltend gemacht werden.
VI. Rücktritt und Kündigung
1. Der AG kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wobei die Zahlungsverpflichtungen anteilig je nach Zeitraum bis zum Projektbeginn gelten.
2. Der AG ist verantwortlich für ausstehende Zahlungen an Subunternehmer.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
VII. Anmietung von Eventbedarf und Materialien
1. Der AG hat eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit Materialien, die von VTK Media bereitgestellt werden.
2. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl haftet der AG.
3. Der Rückgabetermin für Materialien wird nach der Veranstaltung festgelegt.
VIII. Haftung
1. VTK Media verpflichtet sich zu sorgfältiger Projektvorbereitung.
2. Die Haftung VTK Media´s beschränkt sich auf schriftlich fixierte Leistungsbestandteile.
3. Die verkehrsrechtliche Haftung bleibt unberührt; die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Schadensersatzansprüche sind auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
IX. Höhere Gewalt
1. Ereignisse wie Krieg, Streiks oder andere unvorhersehbare Störungen entheben VTK Media von der Leistungserbringung.
2. Der AG ist verpflichtet, bereits erbrachte Vorleistungen bei Rücktritt zu vergüten.
X. Verschwiegenheitsklausel
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über geschäftliche Kenntnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden.
XI. Abschließende Formulierungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Invalidität einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Februar 2025